Bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau wird nachrichtlich eine Liste (Serviceliste) mit der Bezeichnung „Prüfsachverständige für Brandschutz“ geführt.
Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau können auf Antrag in die Liste aufgenommen werden, wenn sie in der bei der Bayerischen Architektenkammer geführten Liste „Prüfsachverständige für Brandschutz“ eingetragen sind.
Maßgebend ist der Text der Verfahrensordnung:
► Verfahrensordnung Serviceliste „Prüfsachverständige für Brandschutz“
► Antrag auf Eintragung in die Liste der Serviceliste „Prüfsachverständige für
Brandschutz“
► Eintragung in die gesetzliche Liste Prüfsachverständige für Brandschutz
In
die Servicelisten der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, können sich
exklusiv nur Mitglieder der Kammer eintragen lassen. Diese Servicelisten
sind eine wichtige Auskunftsquelle für potenzielle Auftraggeber und ein
Wettbewerbsvorteil für unsere Mitglieder. Mit der Eintragung werben Sie
für Ihre besonderen Berufsqualifikationen und Kompetenzen.
Darüber hinaus steht Kammermitgliedern ein breites Service- und Dienstleistungsprogramm zur Verfügung.
► Information zur Mitgliedschaft
| Für weitere Informationen rund um die Listeneintragung und Mitgliedschaft steht Ihnen das Referat Ingenieurwesen zur Verfügung. Kontakt: Dipl.-Ing.(FH) M.Eng. Irma Voswinkel Telefon 089 419434-29 Fax 089 419434-20 ► i.voswinkel@bayika.de |
Tipp der ARGE Baurecht
Thesen von Prof. Dr. Christoph Hommerich
"Stadt bauen. Stadt leben." geht in zweite Runde
Unterlagen müssen bis zum 26. März eingereicht werden.
Schierlingsbecher - Klaus von Gaffron
Bayerische
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