VOF-Berater

Die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) regelt die Bekanntmachung und Vergabe von freiberuflichen Leistungen durch öffentliche Auftraggeber in Deutschland. Sie ergänzt die Vergabeverordnung. Der VOF-Berater berät und unterstützt den Auftraggeber im Vergabeverfahren.

Die Eintragungsvoraussetzungen orientieren sich an der hohen Verantwortung, die VOF-Berater haben. 

Die Eintragung in die Liste erfolgt aufgrund eines Antrags, mit dem die Eintragungsvoraussetzungen und das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 1,0 Mio. € für Personenschäden und 0,5 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden für die Tätigkeit als VOF-Berater nachzuweisen sind.

In die Liste der VOF-Berater wird auf Antrag eingetragen, wer als Mitglied der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau
Maßgebend ist der Text der Verfahrensordnung:
Verfahrensordnung für die Anerkennung von VOF-Beratern

Die Entscheidung über die Eintragung trifft ein bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau gebildetes Eintragungsgremium.

Antrag auf Eintragung in die Liste der VOF-Berater

Beachten Sie:


In die Servicelisten der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, können sich exklusiv nur Mitglieder der Kammer eintragen lassen. Diese Servicelisten sind eine wichtige Auskunftsquelle für potenzielle Auftraggeber und ein Wettbewerbsvorteil für unsere Mitglieder. Mit der Eintragung werben Sie für Ihre besonderen Berufsqualifikationen und Kompetenzen.
Darüber hinaus steht Kammermitgliedern ein breites Service- und Dienstleistungsprogramm zur Verfügung.
Information zur Mitgliedschaft

Für weitere Informationen rund um die Listeneintragung und Mitgliedschaft
steht Ihnen das Referat Ingenieurwesen
zur Verfügung.

Kontakt:
Dipl.-Ing.(FH) M.Eng. Irma Voswinkel
Telefon 089 419434-29
Fax 089 419434-20
i.voswinkel@bayika.de
 Für Informationen zu laufenden Anträgen auf Eintragung in die Liste der VOF-Berater wenden Sie sich bitte an das Sekretariat 4.


Kontakt:
Frau Katharina Seidel
Telefon 089 419434-26
Fax 089 419434-20
k.seidel@bayika.de




 

 

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Unterlagen müssen bis zum 26. März eingereicht werden.

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Bayerische
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